Scheinselbstständigkeit in Belgien: betroffene Branchen
Einleitung:
Die Beschäftigung von Selbstständigen bietet Flexibilität, birgt aber rechtliche Risiken. In Belgien wird streng gegen Scheinselbstständigkeit vorgegangen.
1. Was ist Scheinselbstständigkeit?
Eine Person gilt als scheinselbstständig, wenn sie:
- unter Weisung arbeitet,
 - feste Arbeitszeiten hat,
 - keine unternehmerische Freiheit besitzt.
 
2. Risikobranchen
- Bau- und Gebäudewesen
 - Reinigung und Logistik
 - Transport und Lieferung
 - Sicherheitsdienste
 - Gastronomie (Horeca)
 - Kultur und Medien
 
Diese Branchen unterliegen einer gesetzlichen Vermutung von Abhängigkeit.
3. Folgen einer Neubewertung
- Nachzahlung von Sozialbeiträgen,
 - Steuerliche Korrekturen,
 - Geldstrafen für das Unternehmen,
 - Arbeitsrechtliche Ansprüche für den Betroffenen.
 
4. Risikovermeidung
- Klare Dienstleistungsverträge,
 - Nachweis echter Autonomie,
 - Regelmäßige juristische Überprüfung.
 
Fazit:
Scheinselbstständigkeit kann teuer werden. Iustica.be unterstützt Unternehmen bei der rechtssicheren Zusammenarbeit mit Selbstständigen.
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