Scheinselbstständigkeit in Belgien: betroffene Branchen

Scheinselbstständigkeit Belgien: Risiken, Branchen, Strafen. Iustica.be schützt Ihr Unternehmen.

Einleitung:

Die Beschäftigung von Selbstständigen bietet Flexibilität, birgt aber rechtliche Risiken. In Belgien wird streng gegen Scheinselbstständigkeit vorgegangen.

1. Was ist Scheinselbstständigkeit?

Eine Person gilt als scheinselbstständig, wenn sie:

  • unter Weisung arbeitet,
  • feste Arbeitszeiten hat,
  • keine unternehmerische Freiheit besitzt.

2. Risikobranchen

  • Bau- und Gebäudewesen
  • Reinigung und Logistik
  • Transport und Lieferung
  • Sicherheitsdienste
  • Gastronomie (Horeca)
  • Kultur und Medien

Diese Branchen unterliegen einer gesetzlichen Vermutung von Abhängigkeit.

3. Folgen einer Neubewertung

  • Nachzahlung von Sozialbeiträgen,
  • Steuerliche Korrekturen,
  • Geldstrafen für das Unternehmen,
  • Arbeitsrechtliche Ansprüche für den Betroffenen.

4. Risikovermeidung

  • Klare Dienstleistungsverträge,
  • Nachweis echter Autonomie,
  • Regelmäßige juristische Überprüfung.

Fazit:

Scheinselbstständigkeit kann teuer werden. Iustica.be unterstützt Unternehmen bei der rechtssicheren Zusammenarbeit mit Selbstständigen.

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