Warentransport zwischen Belgien und Nachbarländern

Warentransport Belgien–Nachbarländer: Haftung, Versicherung, Recht. Iustica.be schützt Ihr Geschäft.

Einleitung:

Der grenzüberschreitende Warentransport zwischen Belgien und seinen Nachbarländern unterliegt strengen rechtlichen und versicherungstechnischen Vorschriften.

1. Rechtlicher Rahmen

  • Geregelt durch das CMR-Übereinkommen (1956).
  • Belgisches Gesetz vom 15. Juli 2013 ergänzt die Bestimmungen.
  • Pflichten des Frachtführers: termingerechte Lieferung, Schutz der Ware, Versicherung.

2. Haftung und Risiken

  • Der Frachtführer haftet grundsätzlich für Verlust oder Beschädigung.
  • Ausnahmen: Verschulden des Absenders, Eigenmangel, höhere Gewalt.
  • Der Frachtbrief CMR dient als wichtigster Nachweis.

3. Versicherung

  • CMR-Versicherung ist für internationalen Transport verpflichtend.
  • Achten Sie auf Ausschlüsse: Diebstahl, Temperatur, Verpackung.
  • Absender können Zusatzversicherungen abschließen.

4. Streitfälle

  • Belgische Gerichte sind zuständig bei Abgang oder Ankunft in Belgien.
  • Alternative Lösungen: Schiedsverfahren oder Mediation.

Fazit:

Internationaler Transport erfordert rechtliche Präzision. Iustica.be unterstützt Unternehmen bei Verträgen, Haftungsfragen und Streitbeilegung.

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