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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Privacy Policy der Rechtsanwaltskanzlei iustica.BE
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
In Abwesenheit einer gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung regeln die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen das Verhältnis zwischen iustica.BE und dem Mandanten.
2. Honorare und Kosten
Die Leistungen von iustica.BE werden auf Basis eines Stundensatzes von 100,00 € bis 350,00 €, je nach Dienstalter und Spezialisierung des Rechtsanwaltes, abgerechnet.
Abhängig von dem Schwierigkeitsgrad, dem Streitwert, der Dringlichkeit und dem Resultat der Akte, kann der Stundensatz mit einem mit dem Mandanten festgelegten Koeffizient versehen werden.
Jede andere Methode zur Festlegung der Honorare (Pauschalbetrag, Stundensatz mit Erfolgshonorar, …) muss schriftlich vereinbart werden.
Die Kosten und Auslagen können pauschal oder getrennt wie folgt abgerechnet werden:
- Brief, Fax, E-Mail, Ein- oder Ausgang (pro Dokument): 10,00 €
- Textbearbeitung (pro Seite): 5,00 €
- Kopie (pro Seite): 0,50 €
- Telefon national (ausgehend, per Zeiteinheit von 15 Min.): 1,00 €
- Telefon international (ausgehend, per Zeiteinheit von 15 Min.): 10,00 €
- Konsultation einer Onlinedatenbank (pro zu bezahlender Konsultation): 10,00 €
- Fahrtkosten PKW (pro Km): 0,50 €
Alle anderen Auslagen (Gerichtskosten, Gerichtsvollzieher, Übersetzungen, andere Transportmittel, Downloadkosten …) werden zum Selbstkostenpreis abgerechnet.
Die Kosten und Honorare unterliegen der Mehrwertsteuer.
iustica.BE erstellt in regelmäßigen Abständen Abrechnungen und kann Vorschüsse für die zu erfolgenden Leistungen anfragen.
Unter der Bedingung, den Mandanten im Vorhinein informiert zu haben, rechnet iustica.BE abgerechnete Kosten und Honorare auf die ggf. auf ihren Konten eingegangenen Beträge an.
3. Ausgaben und Verfahrenskosten
Abhängig von den Umständen muss der Mandant spezifische Verfahrenskosten tragen.
Bei Klageerhebung ist die Gebühr für die Eintragung in die Liste zu Lasten des Mandanten, welche abhängig vom befassten Gerichts, der Natur des Streitfalles und der Art der Verfahrenseinleitung variiert.
Im Zivil- oder Handelsverfahren sieht die Prozessordnung eine Verfahrensentschädigung zu Lasten der unterliegenden und zum Vorteil der obsiegenden Partei vor. Die Höhe dieser Entschädigung ist von der Höhe des Streitwertes abhängig und wird pauschal durch einen königlichen Erlass bestimmt.
In Strafverfahren ist eine Verfahrensentschädigung einzig zwischen Zivilparteien anwendbar.
Wenn die beklagte Partei unterliegt, muss sie ebenfalls für die Vorladungskosten wie andere durch die klagende Partei vorgeschossenen Prozesskosten aufkommen.
Bei Abschluss des Verfahrens im Falle einer Gerichtsentscheidung werden Registrierungsgebühren in Höhe von 3 % des Betrages der Verurteilung zu Lasten der unterliegenden Partei erhoben. Es handelt sich hierbei um eine indirekte durch den Staat eingezogene Steuer bei Eintragung einer Urkunde oder eines Schriftstücks im Register des Finanzministeriums.
Diese Registrierungsgebühren sind fällig, wenn die gerichtliche Entscheidung eine Verurteilung beinhaltet und der kumulierte Betrag der Verurteilungen zu Lasten einer gleichen Person 12‘500,00 € übersteigt.
Die obsiegende Partei muss, wenn die unterliegende Partei finanziell nicht in der Lage ist die Registrierungsgebühren zu zahlen, für diese aufkommen, maximal bis zur Hälfte der erhaltenen Gelder.
Die Zahlung der Registrierungsgebühren ist gegenüber der Zahlung der im Urteil festgelegten und registrierten Schuld prioritär. Dies bedeutet, dass die unterliegende Partei erst die Registrierungsgebühren zahlen muss, bevor Sie mit der Zahlung an die obsiegende Partei beginnen kann.
4. Berufsgeheimnis und Bearbeitung der Akte
Bei iustica.BE wird die Akte von einem oder mehreren Rechtsanwälten bearbeitet.
Der konsultierte Rechtsanwalt kann alle oder einen Teil der Leistungen durch einen Rechtsanwalt von iustica.BE oder ein Mitglied der Netzwerke, an die iustica.BE angeschlossen ist, oder jede anderen Person, die die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt trägt, ausführen lassen.
Für nicht-anwaltliche Tätigkeiten kann iustica.BE den Berufsträger ihrer Wahl bestimmen (Notar, Sachverständiger, Gerichtsvollzieher, Buchhalter, Übersetzer u.a.).
Die Rechtsanwälte sind dem Berufsgeheimnis unterworfen. Das Personal von iustica.BE ist einer Geheimhaltungspflicht unterworfen.
Anwaltskorrespondenz ist im Prinzip vertraulich. Gegebenenfalls verpflichtet sich der Mandant dazu, die Vertraulichkeit zu wahren und die vertraulichen Schriftstücke, welche ihm durch iustica.BE übermittelt wurden, auf keine Weise zu verwenden.
Der Mandant gibt seine Zustimmung dazu, dass die Informationen, die im Rahmen der Behandlung seines Falles gewonnen wurden, von iustica.BE aufbewahrt werden dürfen, und dies selbst nach Ablauf der gesetzlichen Archivierungsverpflichtung.
5. Standesregeln und Konfliktmanagement
Die Anwaltschaft unterliegt einer Reihe von Berufs- und Standesregeln, festgelegt durch die durch den Sitz der Kanzlei bestimmte Rechtsanwaltskammer.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei iustica.BE gehören der französischsprachigen oder niederländischsprachigen Brüsseler Rechtsanwaltskammer an (siehe diesbezüglich die Seite „Team“ der Homepage von iustica.BE).
Es ist diese Rechtsanwaltskammer, die die für den Rechtsanwalt verbindliche Berufs- und Standesregeln verabschiedet. Diese Regeln der französischsprachigen Brüsseler Rechtsanwaltskammer sind unter der Homepage www.avocats.be auf Deutsch, und die Regeln der der niederländischsprachigen Brüsseler Rechtsanwaltskammer unter der Homepage www.advocaat.be auf Niederländisch einsehbar.
Sollten Streitigkeiten mit einem Rechtsanwalt der französischsprachigen Brüsseler Rechtsanwaltskammer auftreten, kann der Mandant sich an die „Sprechstunde des Anwaltskammervorsitzenden“ wenden, indem er einen Termin im Sekretariat der französischsprachigen Brüsseler Rechtsanwaltskammer beantragt. Gerichtsgebäude, Place Poelaert B-1000 Brüssel (Tel.: +32 2 508 66 59). Für weitere Informationen wird der Mandant gebeten, die Homepage der französischsprachigen Brüsseler Rechtsanwaltskammer unter folgender Adresse www.barreaudebruxelles.info zu konsultieren.
Sollten Streitigkeiten mit einem Rechtsanwalt der französischsprachigen Brüsseler Rechtsanwaltskammer auftreten, kann der Mandant mit dem Vorsitzenden der niederländischsprachigen Brüsseler Rechtsanwaltskammer Kontakt aufnehmen, um die Situation auszuführen. Die Korrespondenz wird adressiert an „Stafhouder van de balie Brussel“, Gerechtsgebouw-Poelaertplein, B-1000 Brüssel (Tel : +32 2 508 67 62, E-Mail orde@baliebrussel.be). Für weitere Informationen wird der Mandant gebeten die Homepage der niederländischsprachigen Brüsseler Rechtsanwaltskammer unter der Adresse www.advocaat.be zu konsultieren.
Eine gute Kommunikation zwischen dem Mandanten und seinem Rechtsanwalt ist jedoch für die Lösung eines eventuellen Konflikts unabdingbar. Der Mandant wird demnach gebeten, seinen Rechtsanwalt über seine Zweifel über die erbrachten Leistungen zu unterrichten, ehe ein Verfahren eingeleitet wird.
6. Informationspflicht und Fristen
Der Mandant verpflichtet sich, auf eigene Initiative, oder auf Anfrage des Rechtsanwaltes hin, alle zweckdienlichen und nötigen Informationen und Dokumentation rechtzeitig an den beauftragten Rechtsanwalt zu übersenden.
Der Mandant haftet für etwaige Schäden oder Nachteile, die sich aus der verspäteten, unvollständigen oder fehlerhaften Übermittlung dieser Informationen oder Dokumente ergeben.
Diesbezüglich entlastet der Mandant ausdrücklich den beauftragten Rechtsanwalt und iustica.BE jeglicher Haftung.
Falls dem Mandanten irgendwelche Fristen oder Termine bekannt sind, oder bekannt sein müssten, hat er den beauftragten Rechtsanwalt unmittelbar darüber zu unterrichten, und alle erforderlichen Unterlagen und Informationen diesbezüglich zu übermitteln.
Der beauftragte Rechtsanwalt achtet auf die Einhaltung aller gesetzlichen Fristen.
Falls ein Mandant wünscht, dass eine Akte innerhalb einer bestimmten Frist zu bearbeiten ist, muss hierzu eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden.
Der Mandant kann jederzeit das dem Rechtsanwalt anvertraute Mandat beenden. Der Rechtsanwalt wird nach Erhalt der klaren Anweisung zur Beendigung des Mandats das Nötige veranlassen um sein Mandat zu beenden und schnellstmöglich eine Endabrechnung zu erstellen.
7. Haftungsbeschränkung
Die Rechtsanwälte von iustica.BE der französischsprachigen Brüsseler Rechtsanwaltskammer verfügen über eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Versicherungsgesellschaft ETHIAS in B-4000 Lüttich. Ihre Haftung ist auf maximal 1‘250‘000,00 € pro Schadensfall beschränkt. Der Wirkungsbereich der Versicherung erstreckt sich, USA und Kanada ausgenommen, über die ganze Welt.
Die Rechtsanwälte von iustica.BE der niederländischsprachigen Brüsseler Rechtsanwaltskammer verfügen über eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Versicherungsgesellschaft AMLIN in B-1210 Brüssel. Ihre Haftung ist pro Schadensfall auf maximal 2‘500‘000,00 € bei zivilrechtlicher Haftung und 6‘820‘000,00 € bei außervertraglicher Haftung beschränkt. Der Wirkungsbereich der Versicherung erstreckt sich, USA und Kanada ausgenommen, über die ganze Welt.
8. Zahlungsfristen
Die Rechnungen von iustica.BE müssen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum beglichen werden.
Bei Zahlungsverzug sind, ohne Erinnerungsschreiben oder Verzugssetzung, von Rechts wegen Verzugszinsen zum gesetzlichen Zinssatz geschuldet.
Jeder Zahlungsverzug wird mit einer Schadensvergütung von 10 % des Rechnungsbetrages und einem Minimum von 500,00 €, geahndet, und dies unabhängig einer etwaigen Prozessvergütung, welche in einem gerichtlichen Verfahren zugestanden würde.
Im Falle eines Zahlungsverzuges behält sich iustica.BE das Recht vor, ihre Leistungen einzustellen.
Der sich eventuell daraus ergebende Schaden geht ausschließlich zu Lasten des Mandanten.
9. Gerichtsstand – anwendbares Recht
Im Falle eines Rechtsstreites zwischen iustica.BE und dem Mandanten sind die Gerichte des Bezirks Brüssel zuständig. iustica.BE behält sich das Recht vor, den Mandanten vor das für dessen Wohnsitz zuständige Gericht vorzuladen.
Einzig das belgische materielle Recht sowie die Standesregeln, denen die Rechtsanwälte von iustica.BE unterworfen sind, sind anwendbar.
10. Spezifische Bestimmungen für Verbraucher
Insofern iustica.BE durch einen Verbraucher, „natürliche Personen, die zu Zwecken handeln, die nicht ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder freiberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden können“ (Artikel I.1, 2° des Wirtschaftsgesetzbuches), im Rahmen eines Fernabsatzvertrages oder eines außerhalb der Räumlichkeiten von iustica.BE abgeschlossenen Vertrages mandatiert wird, verfügt der Mandant über ein Rücktrittsrecht, das innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss ausgeübt werden muss. Wenn ein sich in dieser Situation befindlicher Mandant wünscht, das iustica.BE ihr Mandat vor Ablauf der 14-Tagesfrist beginnt, wird er gebeten, an iustica.BE eine ausdrückliche Anfrage auf frühere Arbeitsaufnahme zuzusenden.
iustica.BE möchte ihre Mandanten darüber unterrichten, dass Mandanten mit geringem Einkommen ggbfs. Anrecht auf Prozesskostenhilfe haben. Die Prozesskostenhilfe erlaubt es von ganz oder teilweise kostenlosen Diensten eines Anwalts zu profitieren. Für weitere Informationen über die Bedingungen für den Zugang zu Prozesskostenhilfe und die Ernennung eines Pro Deo Rechtsanwaltes wird auf die Homepage des „Bureau d’aide juridique“ (www.aidejuridiquebruxelles.be,www.avocats.be,www.avocats.be) und die jeweiligen Rechtsanwaltslisten der belgischen Rechtsanwaltskammer verwiesen.
11. Privacy Policy
Die Privacy Policy von iustica.BE kann online auf www.iustica.be/de/allgemeine-geschaeftsbedingungen/ konsultiert werden.
Privacy Policy
1. Einleitung
Im Rahmen dieser Privacy Policy verweist iustica.BE auf die Gen.mbH IUSTICA.BE, mit Unternehmensnummer BE 898.134.777 und Gesellschaftssitz zu B-1050 BRÜSSEL (Belgien), Avenue Louise 109.
Die Verarbeitung Ihrer Daten unterliegt der belgischen Gesetzgebung und der europäischen Verordnung 2016/679 vom 27. April 2017 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, der sogenannten „GDPR“, sowie dessen Änderungen.
Personenbezogene Daten im Sinne dieser Privacy Policy werden als wie folgt definiert: Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.
Sie werden höflichst gebeten, diese Privacy Policy, welche in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird, gründlich durchzulesen. Die neuste Version steht Ihnen jederzeit kostenlos in vier Sprachen (Deutsch, Französisch, Englisch und Niederländisch) auf der Webseite www.iustica.be zur Verfügung.
2. Schutz der personenbezogenen Daten in der Praxis
Ihre personenbezogenen Daten werden durch iustica.BE mit großer Behutsamkeit und in sicherer Umgebung gehandhabt und verarbeitet.
3. Rechte der betroffenen Personen
- die Verarbeitungszwecke,
- die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden,
- die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen,
- falls möglich, die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer,
- wenn die personenbezogenen Daten nicht bei Ihr erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten.
- die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig,
- Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung,
- Sie legen Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor
- die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet,
- die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem belgischen Recht erforderlich.
- zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information.
- zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder dem belgischen Recht erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt. So hat iustica.BE die Verpflichtung, alle Akten fünf Jahre nach ihrem Abschluss zu behalten.
- zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen,
- Die Richtigkeit Ihrer personenbezogenen Daten wird bestritten, und zwar für eine Dauer, die es iustica.BE ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
- Die Verarbeitung ist unrechtmäßig und Sie lehnen die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangen stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
- iustica.BE benötigt die personenbezogenen Daten nicht länger für die Zwecke der Verarbeitung, Sie benötigen sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
- Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß dem vorherigen Artikel eingelegt, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe von iustica.BE gegenüber Ihren überwiegen.
4. Offenlegungen und Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
5. Data Protection Officer (DPO) und Datenschutz-Folgenabschätzung
6. Verarbeitungsregister
7. Beschwerden